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Absturzsicherung

Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der 
technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen 
der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, 
in denen eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist.

Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die normale 
Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht eingesetzt werden kann, da 
ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere 
Einsatzmittel erforderlich (z. B. Gerätesatz „Absturzsicherung“).

Dieser Gerätesatz sollte in der Brandbekämpfung besonders bei Nachlöscharbeiten eingesetzt werden.


Absturzsicherung
Voraussetzung ist: Die Feuerwehren haben unterwiesenes Personal für 
den Gerätesatz „Absturzsicherung“ um sich zu sichern und gesichert 
vorgehen zu können. 

Absturzsicherung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
Voraussetzung ist: Die Feuerwehren haben unterwiesenes Personal für 
den Gerätesatz „Absturzsicherung“ und eine Ausbildung über den 
Umgang mit Rettungsgeräten um den zu Rettenden bzw. den Retter
gegen Absturzgefahren zu sichern und wenn erforderlich, sicher 
aufzufangen bzw. zu retten.

Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen 
Hier muss man beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen 
zwischen folgenden Anwendungen unterscheiden und Einsatzgrenzen
festlegen: 

Rückhalten von Personen 
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen,
kann auch mit Feuerwehr - Haltegurt und -leine realisiert werden. Ein 
Absturz wird ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert 
wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht. 

Halten von Personen 
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen,
kann auch mit Feuerwehr - Haltegurt und -leine realisiert werden. Das 
Sturzrisiko wird minimiert, weil die Feuerwehrleine oberhalb des zu 
Haltenden geführt wird. Kein freies Hängen zulässig! 

Absturzsicherung und Auffangen von stürzenden Personen 
Anwendungsbereich für jeden Feuerwehrangehörigen, der zur 
Thematik Absturzsicherung ausgebildet wurde. Auffangen ist die 
Sicherung von Einsatzkräften, bei der ein freier Fall nicht 
ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr besteht immer dann, wenn
sich die Sicherung nicht oberhalb des zu Sichernden befindet. Kein 
freies Hängen zulässig.

Erforderliche Ausbildung
In der „Absturzsicherung“ , darf nur ausgebildetes Personal 
eingesetzt werden. 
Zur Erhaltung und Ergänzung des Leistungsstandes sind regelmäßige 
Fortbildungen erforderlich.

In unserer Einheit sind Heiko Baatke, Mark Hiller und Patrick Hellwig in der Absturzsicherung ausgebildet.

Notruf 112

Im Notfall

Im Notfall wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Notruf unter 112 

Bitte nutzen Sie dafür nicht die hier angegebenen Kontaktmöglichkeiten!

Adresse

Feuerwehr Oberschledorn
Alter Bahndamm 1                        59964 Medebach

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